Fassadendetail eines Neubaus von Linnebacher-Mick im Saarland
Häufige Fragen

Immobilien-Wissen aus erster Hand

Kaufnebenkosten, Unterlagen, Steuern, Notartermin: Hier beantworten wir die Fragen, die uns Eigentümer und Käufer im Saarland am häufigsten stellen. Ehrlich und ohne Fachchinesisch.

Immobilie kaufen

Fragen rund um den Kauf

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten im Saarland?
Rechnen Sie mit etwa 10 bis 12 Prozent zusätzlich zum Kaufpreis: 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer, rund 1,5 bis 2 Prozent für Notar und Grundbuch sowie die Maklerprovision, die in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Beim Kauf direkt vom Bauträger oder Eigentümer, wie bei unseren eigenen Objekten, entfällt die Provision häufig.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?
Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 6,5 Prozent des Kaufpreises und gehört damit zu den höchsten in Deutschland. Sie wird nach der notariellen Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.
Was ist beim Kauf vom Bauträger zu beachten?
Beim Bauträgerkauf zahlen Sie nach Baufortschritt in gesetzlich geregelten Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung, das schützt Ihr Geld. Wichtig sind eine klare Bau- und Ausstattungsbeschreibung, geregelte Abnahme und die fünfjährige Gewährleistung für Baumängel. Als Bauträger mit über 400 errichteten Wohneinheiten im Saarland erklären wir Ihnen jeden Schritt transparent, sehen Sie sich unsere Referenzen an.
Immobilie verkaufen

Fragen rund um den Verkauf

Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?
In der Regel: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis sowie Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen hinzu. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Beschaffung aller Unterlagen, damit der Verkauf ohne Verzögerung startet.
Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und die Energiekennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Je nach Gebäude genügt ein Verbrauchsausweis oder es ist ein Bedarfsausweis erforderlich; wir sagen Ihnen, welcher Ausweis für Ihre Immobilie nötig ist, und vermitteln die Erstellung.
Soll ich meine Immobilie privat oder mit Makler verkaufen?
Ein Privatverkauf spart Provision, kostet aber Zeit und birgt Preisrisiken: Ohne Marktkenntnis wird häufig zu niedrig verkauft oder zu hoch angesetzt und das Objekt liegt monatelang am Markt. Ein guter Makler bringt realistische Bewertung, geprüfte Interessenten, rechtssichere Abwicklung und Verhandlungserfahrung. Starten Sie mit unserer kostenlosen Erstbewertung, danach entscheiden Sie frei.
Wie bereite ich meine Immobilie optimal auf den Verkauf vor?
Drei Dinge zahlen sich aus: vollständige Unterlagen vor dem Start, kleine Instandsetzungen wie Malerarbeiten oder defekte Details, und ein gepflegter erster Eindruck bei Fotos und Besichtigungen, aufgeräumt, hell, neutral. Große Sanierungen kurz vor dem Verkauf lohnen sich dagegen selten. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Maßnahme den Verkaufspreis wirklich erhöht und welche nur Geld kostet.
Sollte ich meine Immobilie vermieten oder verkaufen?
Das hängt von Rendite, Aufwand und Ihrer Lebensplanung ab: Vermietung bringt laufende Einnahmen, bindet aber Kapital und erfordert Verwaltung; ein Verkauf schafft sofort Liquidität, etwa für die eigene Finanzierung oder die Aufteilung im Erbfall. Wir rechnen beide Szenarien mit realistischen Zahlen für Ihre Immobilie durch, ergebnisoffen und im Rahmen der kostenlosen Erstbewertung.
Recht & Steuern

Fragen zu Recht und Steuern

Muss ich beim Verkauf meiner Immobilie Steuern zahlen?
Nur in bestimmten Fällen. Liegen zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre und wurde die Immobilie nicht selbst genutzt, fällt auf den Gewinn Spekulationssteuer an. Steuerfrei bleibt der Verkauf in der Regel, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben. Für Ihren Einzelfall empfehlen wir die Abstimmung mit einem Steuerberater.
Was muss ich bei einer geerbten Immobilie beachten?
Zuerst wird das Grundbuch berichtigt, dafür brauchen Sie Erbschein oder notarielles Testament; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung gebührenfrei. Danach stellt sich die Frage: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Eine fundierte Bewertung schafft die Entscheidungsgrundlage, auch gegenüber Miterben und Finanzamt. Wir begleiten Erbengemeinschaften diskret und neutral.
Kann ich meine Immobilie verkaufen, obwohl der Kredit noch läuft?
Ja, das ist üblich. Die Restschuld wird beim Notartermin aus dem Kaufpreis abgelöst und die Grundschuld gelöscht oder vom Käufer übernommen. Bei vorzeitiger Ablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; nach zehn Jahren Vollauszahlung besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist. Wir koordinieren die Abwicklung mit Bank und Notar.
Wie läuft der Notartermin beim Immobilienverkauf ab?
Der Notar erstellt vorab den Kaufvertragsentwurf, bei Verbrauchern mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Beim Termin verliest der Notar den Vertrag, beantwortet Fragen und beurkundet. Danach sichert eine Auflassungsvormerkung den Käufer, der Kaufpreis wird nach Vorliegen aller Voraussetzungen fällig, und mit der Zahlung erfolgen Übergabe und spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Hinweis: Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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